BFSG 2025 – Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Was bisher nur für öffentliche Stellen galt, betrifft ab diesem Datum auch private Unternehmen – und damit möglicherweise auch Ihren Online-Auftritt.
Als Werbeagentur in Warendorf bereiten wir unsere Kunden bereits seit Monaten auf diesen Stichtag vor. In diesem Artikel erfahren Sie, was das BFSG bedeutet, wen es betrifft und wie Sie sich schützen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Das Ziel: Digitale Produkte und Dienstleistungen sollen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein.
Konkret bedeutet das: Websites, Apps und digitale Services müssen bestimmte Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines) erfüllen.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG betrifft Unternehmen, die folgende digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten oder bereitstellen:
- E-Commerce und Online-Shops
- Banking- und Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Zahlungsdienste)
- Telekommunikationsdienste
- Mobilitätsdienstleistungen (Buchungssysteme, Fahrtplanung)
- E-Books und zugehörige Software
- Terminals (Geldautomaten, Ticketautomaten)
Für wen gilt eine Ausnahme?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von einigen Anforderungen ausgenommen – aber nur, wenn das Angebot ausschließlich in Deutschland erbracht wird und die Umsetzung eine "unverhältnismäßige Belastung" wäre.
Wichtig: Die Ausnahme gilt nicht automatisch. Sie muss aktiv geprüft und dokumentiert werden.
Was muss eine barrierefreie Website können?
Die WCAG 2.1 definiert vier Grundprinzipien – Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Konkret heißt das:
Wahrnehmbarkeit
- Alle Bilder brauchen Alt-Texte
- Videos benötigen Untertitel
- Farben dürfen nicht das einzige Unterscheidungsmerkmal sein
- Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
Bedienbarkeit
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein
- Keine Zeitlimits für Interaktionen (oder zumindest verlängerbar)
- Skip-Links zum Überspringen der Navigation
- Klare Fokus-Indikatoren bei Tastaturnavigation
Verständlichkeit
- Verständliche Sprache (keine unnötig komplizierte Fachsprache)
- Fehlermeldungen sind klar und hilfreich
- Formulare haben klare Labels
Robustheit
- Der Code muss valide HTML sein
- Screen-Reader müssen den Inhalt korrekt interpretieren können
- ARIA-Attribute korrekt eingesetzt
Was passiert bei Nicht-Einhaltung?
Das BFSG sieht bei Verstößen vor:
- Beschwerden durch betroffene Nutzer beim Marktüberwachungsamt
- Bußgelder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen
- Abmahnungen durch Mitbewerber (sobald private Klagebefugnis eingeführt wird)
Das Risiko ist real. Und die Erfahrungen aus anderen EU-Ländern zeigen, dass die Durchsetzung nach einer Übergangsphase deutlich zunimmt.
Wie bereiten Sie sich vor?
Schritt 1: Website-Audit durchführen
Lassen Sie Ihre aktuelle Website auf Barrierefreiheit prüfen. Nutzen Sie Tools wie:
- WAVE (wave.webaim.org) – kostenloser Browser-Check
- axe DevTools – Browser-Plugin für Entwickler
- Lighthouse – in den Chrome DevTools integriert
Oder nutzen Sie unseren kostenlosen BFSG-Check – wir prüfen Ihre Website und liefern Ihnen eine ehrliche Einschätzung.
Schritt 2: Prioritäten setzen
Nicht alles muss sofort perfekt sein. Starten Sie mit den kritischsten Punkten:
- Alt-Texte für alle Bilder ergänzen
- Farbkontraste prüfen und anpassen
- Tastaturnavigation testen
- Formular-Labels überprüfen
Schritt 3: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
Pflicht ist außerdem eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website. Darin dokumentieren Sie:
- Den aktuellen Konformitätsstatus (voll konform / teilweise konform / nicht konform)
- Bekannte Einschränkungen
- Einen Kontaktweg für Rückmeldungen
Schritt 4: Kontinuierlich verbessern
Barrierefreiheit ist kein Projekt – es ist ein Prozess. Jede neue Funktion, jedes neue Bild und jeder neue Text muss die Anforderungen erfüllen.
Fazit: Barrierefreiheit ist auch gutes Design
Was zunächst wie eine regulatorische Last wirkt, ist in der Praxis oft eine Verbesserung für alle Nutzer: Klare Strukturen, gute Kontraste und verständliche Texte kommen nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute – sie machen Websites für alle besser.
Als Werbeagentur in Warendorf helfen wir Ihnen nicht nur dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen – wir bauen Websites, die für jeden funktionieren.
Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen BFSG-Check und erfahren Sie, wo Ihre Website steht.
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